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PPWR – Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Autor článku:

Roman Kozubek

Rubriky:

E-commerce Tipps und Ratschläge

NON WOVEN nicht gewebte Taschen

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Seit dem 12. August 2026 gilt in der gesamten EU die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle PPWR (Verordnung (EU) 2025/40). Sie betrifft alle, die Verpackungen, Taschen oder andere Verpackungen unter eigener Marke bestellen – und bringt Pflichten mit sich, von denen viele Unternehmen noch nichts wissen.

Die Verordnung ändert, wer für Verpackungen verantwortlich ist und die Gebühren zahlt, und verschärft schrittweise die Anforderungen an ihre Zusammensetzung, Größe und Recycelbarkeit. Sie gilt auch für Werbe- und Tragetaschen, Schachteln und andere Verpackungen, die wir für Sie herstellen.

Sie sind nicht nur Kunde. Sie sind „Hersteller“

Nach der PPWR ist Hersteller, wer eine Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke entwerfen und herstellen lässt – der sogenannte Markeninhaber (brand owner). Lässt ein Online-Shop oder eine Handelskette ein Produkt bei einem externen Lieferanten verpacken, trägt die Schachtel aber ihr Logo, liegt die Verantwortung bei ihr und nicht beim Produktionsbetrieb.

Das bedeutet: Wenn Sie Taschen, Beutel oder Schachteln mit eigenem Aufdruck bestellen, sind Sie nach der Verordnung Hersteller der Verpackung – mit der Pflicht, für die richtige Kennzeichnung zu sorgen, die technische Dokumentation 5 bis 10 Jahre aufzubewahren und eine EU-Konformitätserklärung auszustellen. Außerdem melden Sie die Verpackung im Rücknahmesystem an und zahlen dafür Gebühren (in Tschechien bei EKO-KOM), auch wenn wir sie für Sie hergestellt haben.

Eine Ausnahme bilden Kleinstunternehmen – Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von bis zu 2 Mio. EUR (einschließlich verbundener Unternehmen). Für sie zahlt die Verpackungsgebühren von Gesetzes wegen der tschechische Verpackungslieferant – also wir. Wer in welcher Situation für die Verpackung zahlt:

SituationWer zahlt die Verpackungsgebühren
Verpackung mit Logo des Kunden, Kunde ist kein Kleinstunternehmender Kunde (Markeninhaber)
Verpackung mit Logo des Kunden, Kunde ist ein KleinstunternehmenSALE als Lieferant
Neutrale Tasche oder Verpackung ohne LogoSALE als Lieferant
Verpackung, die der Kunde selbst mit seinen Produkten befülltder Kunde (Abfüller)
Betrifft die PPWR Ihr Unternehmen? Entscheidungsdiagramm: Wenn Sie Produkte unter eigener Marke verkaufen, verpackte Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren oder einen Online-Shop betreiben, betrifft Sie die PPWR wahrscheinlich

Was seit dem 12. August 2026 gilt

Seit diesem Datum gilt für alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen:

  • EU-Konformitätserklärung – der Hersteller bestätigt, dass die Verpackung die Anforderungen der Verordnung erfüllt (u. a. Grenzwerte für Schwermetalle, Verpackungsminimierung und Recycelbarkeit), und verfügt über die technische Dokumentation dazu.
  • PFAS – Verpackungen mit Lebensmittelkontakt dürfen die Grenzwerte für sogenannte Ewigkeitschemikalien (PFAS) nicht überschreiten.
  • Angabe des Herstellers – auf der Verpackung, in einem QR-Code oder in einem Begleitdokument müssen Typ oder Charge der Verpackung sowie Name und Anschrift des Herstellers angegeben sein.
  • Umweltaussagen („umweltfreundlich“, „recycelbar“ usw.) müssen belegbar sein.

Und das ist erst der Anfang. Im Februar 2027 endet in Tschechien das Zeichen „Grüner Punkt“, das Rücknahmesystem wird stattdessen mit einem QR-Code gekennzeichnet, und es entsteht ein Register der Verpackungshersteller. Ab 2028 muss der Leerraum in Verkaufsverpackungen auf das notwendige Minimum reduziert werden, und eine einheitliche EU-Materialkennzeichnung kommt. Ab 2030 müssen alle Verpackungen recycelbar sein (mindestens Recyclingklasse C), Kunststoffverpackungen müssen einen Mindestanteil an Rezyklat enthalten, E-Commerce- und Transportverpackungen dürfen höchstens 50 % Leerraum haben, und ausgewählte Einweg-Kunststoffverpackungen werden verboten, z. B. für frische Lebensmittel unter 1,5 kg. Zwischen 2035 und 2040 folgen Recycling in großem Maßstab und ein höherer Pflichtanteil an Rezyklat. Die genauen Termine hängen von den Durchführungsrechtsakten der EU ab.

Unternehmen haben also Zeit, sich anzupassen – aber nur diejenigen, die rechtzeitig beginnen.

PPWR-Zeitleiste: 12. August 2026 Regeln, wer für Verpackungen zahlt, EU-Konformitätserklärung, PFAS-Grenzwerte und Angabe des Herstellers; Februar 2027 Ende des Grünen Punkts, QR-Code und Register der Verpackungshersteller; 2028 einheitliche Materialkennzeichnung und minimaler Leerraum; 2030 Recycelbarkeit, Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen und max. 50 % Leerraum bei E-Commerce-Verpackungen

Wen die PPWR betrifft

Der Anwendungsbereich der Verordnung ist viel breiter, als Unternehmen meist denken. Er betrifft praktisch die gesamte Lieferkette:

  • Markeninhaber, die Verpackungen oder Produkte extern herstellen lassen, sie aber unter eigenem Namen verkaufen.
  • Importeure verpackter Waren aus Ländern außerhalb der EU, die vor dem Inverkehrbringen für die Konformität der Verpackung mit den EU-Anforderungen verantwortlich sind.
  • Betreiber von Online-Shops und Fulfillment-Zentren, für die ab 2030 die Leerraumgrenze in Versandkartons gilt.
  • Nutzer von Transport- und Sammelverpackungen – Unternehmen, die mit Paletten, Stretchfolien oder Umreifungsbändern arbeiten und für die ab 2030 Quoten für Mehrwegverpackungen gelten.
Wen die PPWR betrifft: Markeninhaber, Importeure von Waren aus Nicht-EU-Ländern, Betreiber von Online-Shops und Fulfillment-Zentren sowie Nutzer von Transport- und Sammelverpackungen

Mit anderen Worten: Wenn Ihr Unternehmen etwas unter eigenem Namen verpackt, importiert oder vertreibt, betrifft Sie die PPWR – unabhängig davon, ob Sie die Verpackung selbst herstellen oder bei einem Lieferanten bestellen.

Was bei Nichteinhaltung droht

Risiken bei Nichteinhaltung: Geldbußen in Millionenhöhe (CZK), Verbot des Inverkehrbringens von Verpackungen, Rückruf von Produkten vom Markt, Risiko rechtlicher Schritte und Rufschädigung der Marke

Die Verordnung legt keine einheitlichen Bußgelder für die gesamte EU fest – die Sanktionen bestimmen die einzelnen Mitgliedstaaten. In Tschechien drohen bei Verstößen gegen Verpackungspflichten nach dem Verpackungsgesetz Geldbußen in Millionenhöhe (CZK).

Die Aufsichtsbehörden können außerdem den Verkauf von Verpackungen verbieten, die die Verordnung nicht erfüllen, oder deren Rücknahme vom Markt anordnen. Wenn Sie ins Ausland verkaufen, gelten dort die Regeln und Sanktionen des jeweiligen Landes.

Warum man das nicht auf den letzten Moment verschieben kann

Zeigt ein Audit, dass Ihre Verpackungen angepasst werden müssen (Materialwechsel, kleinere Verpackung oder nur Platz im Design für künftige harmonisierte Etiketten), steht Ihnen eine Neugestaltung bevor. Und diese hat ihre eigene zeitliche Dynamik, die mit der Gesetzgebung nicht direkt zusammenhängt, aber darüber entscheidet, ob Sie die Konformität rechtzeitig erreichen.

Die Entwicklung eines alternativen Entwurfs, die Freigabe der Grafik, das Testen von Produktionsmustern und die eigentliche Fertigung dauern in der Regel 90 Tage – etwa 30 Tage für die Produktion und 60 Tage für den Transport, wenn Material oder Fertigung aus Ländern außerhalb der EU stammen. Unternehmen, die Änderungen auf den letzten Moment verschieben, geraten unter großen Zeit- und Kostendruck – und riskieren, dass Verpackungen, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, zum jeweiligen Termin nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.

Mit anderen Worten: Rechnen Sie bei jedem weiteren PPWR-Termin (einheitliche Materialkennzeichnung 2028, Recycelbarkeit und Leerraumgrenzen 2030) damit, dass Sie die Neugestaltung mindestens drei Monate vorher tatsächlich starten müssen.

Drei Phasen der Neugestaltung einer Verpackung innerhalb von 90 Tagen: Entwurf, Fertigung und Transport

Was ist jetzt zu tun?

Es gibt keinen Grund zur Panik oder dazu, alle Verpackungen über Nacht zu ändern. Die EU-Gesetzgebung sieht eine schrittweise Einführung vor und gibt Unternehmen Raum zur Anpassung. Dieser Raum wird jedoch kleiner, und die ersten Schritte sollten ohne Verzögerung erfolgen.

  1. Erfassen Sie Ihr aktuelles Verpackungsportfolio. Erstellen Sie eine Materialübersicht – von Primärverpackungen über Etiketten, Klebstoffe und Füllmaterial bis zu Umreifungsbändern. Ermitteln Sie die genaue Materialzusammensetzung und die tatsächliche Recycelbarkeit.
  2. Bestimmen Sie Ihre Rolle gemäß der Verordnung. Sind Sie Hersteller, Importeur oder Betreiber eines Online-Shops? Von dieser Rolle hängen Ihre konkreten Pflichten ab.
  3. Fordern Sie die Unterlagen von Ihren Lieferanten an. Technische Datenblätter, Zertifikate und Nachweise über den Rezyklatanteil oder das Fehlen von PFAS. Ohne diese Unterlagen können Sie die vorgeschriebene EU-Konformitätserklärung nicht ausstellen.
  4. Planen Sie bei der Neugestaltung eine Frist von 90 Tagen ein. Wenn Sie wissen, dass eine Anpassung der Verpackung nötig sein wird, starten Sie den Prozess jetzt – nicht erst, wenn die endgültigen Durchführungsrechtsakte vorliegen.
Vier Schritte zur Vorbereitung auf die PPWR: Verpackungsportfolio erfassen, eigene Rolle gemäß der Verordnung bestimmen, Unterlagen von Lieferanten anfordern, bei der Neugestaltung eine Frist von 90 Tagen einplanen

Wie SALE dabei hilft

Als Lieferant, der den gesamten Produktionszyklus einer Verpackung steuert – vom Entwurf über die Materialauswahl und die Produktionsüberwachung bis zum Import in die EU und zur Lieferung –, verfolgt SALE die gesetzlichen Entwicklungen laufend und gestaltet Verpackungen so, dass sie auch künftige PPWR-Anforderungen erfüllen, einschließlich der Recycelbarkeit und der erforderlichen technischen Dokumentation.

SALE s.r.o. ist Kunde des Systems EKO-KOM (EK-F00040209) und erfüllt seine Pflichten nach der PPWR. Für Verpackungen, für die wir verantwortlich sind (importierte Kartons, neutrale Verpackungen, Verpackungen für Kleinstunternehmen), zahlen wir die Gebühren.

Auf Anfrage stellen wir Ihnen für die gelieferten Verpackungen eine EU-Konformitätserklärung und eine Bestätigung über die Entrichtung der Verpackungsgebühren aus.

Was wir von Ihnen brauchen: Teilen Sie uns bei der Bestellung bitte mit, ob Sie ein Kleinstunternehmen sind und ob Sie die Verpackungen selbst als Endnutzer verwenden. So können wir die Verpackungsgebühren korrekt abrechnen.

Gerne bieten wir Ihnen eine Beratung und ein Audit Ihrer bestehenden Lösungen an. Gemeinsam sorgen wir für einen reibungslosen und rechtzeitigen Übergang in die neue Verpackungsära – ohne unnötige Risiken und ohne Bußgelder.

Komplettservice von SALE für die PPWR-Konformität: Verpackungsentwurf, Materialauswahl, Produktionssteuerung, Import in die EU, Lieferung der Lösung und Verfolgung gesetzlicher Vorschriften

Häufige Fragen zur PPWR

Wann genau müssen wir die neuen Pflichten erfüllen, und ab wann müssen Verpackungen die neuen Etiketten tragen?

Die Hauptwelle der PPWR gilt seit dem 12. August 2026. Seitdem müssen Sie die grundlegenden Anforderungen an die Zusammensetzung von Verpackungen erfüllen (z. B. PFAS-Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt) und die technische Dokumentation bereithalten. Die Pflicht, alle Verpackungen mit den neuen harmonisierten Sortieretiketten zu versehen, gilt ab dem 12. August 2028 (bzw. 24 Monate nach Veröffentlichung der endgültigen Etiketten durch die Europäische Kommission).

Wer ist für die Konformität der Verpackung verantwortlich? Wir oder unsere Druckerei bzw. unser Abpackbetrieb?

Die Hauptverantwortung trägt nach der Verordnung der sogenannte „Hersteller“. Das ist keineswegs nur die Fabrik, die die Schachtel oder Flasche physisch herstellt. Wenn Sie eine Verpackung bei einem Lieferanten entwerfen und herstellen lassen, sie aber unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen (Sie sind Markeninhaber), gelten Sie nach der PPWR als Hersteller. Sie sind daher für Recycelbarkeit, Kennzeichnung und die EU-Konformitätserklärung verantwortlich, melden die Verpackung außerdem im System EKO-KOM an und zahlen dafür Gebühren. Eine Ausnahme bilden Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von bis zu 2 Mio. EUR) – für sie zahlt die Gebühren von Gesetzes wegen der tschechische Verpackungslieferant. Die Daten zur Zusammensetzung müssen Sie selbstverständlich bei Ihren Lieferanten anfordern.

Reicht es, statt eines gedruckten Etiketts nur einen QR-Code auf die Verpackung zu setzen?

Bei gewöhnlichen Verpackungen nicht. Die PPWR schreibt vor, dass Sortierpiktogramme (zur Materialzusammensetzung) physisch auf die Verpackung gedruckt werden müssen. Ein QR-Code anstelle des gedruckten Etiketts ist nur bei sehr kleinen Verpackungen zulässig, auf denen tatsächlich kein Platz für den Druck ist. Dagegen werden QR-Codes oder andere digitale Datenträger bei Mehrwegverpackungen Pflicht, wo sie Verbraucher auf Informationen zu Sammelstellen verweisen. Auch die Kontaktdaten des Herstellers können digital bereitgestellt werden.

Welche Sanktionen und Bußgelder drohen uns, wenn wir unsere Verpackungen nicht rechtzeitig anpassen?

Die PPWR verlangt von den Mitgliedstaaten wirksame und abschreckende Sanktionen – ihre Höhe richtet sich daher nach nationalem Recht. In Tschechien drohen bei Verstößen gegen Verpackungspflichten nach dem Verpackungsgesetz Geldbußen in Millionenhöhe (CZK). Die Aufsichtsbehörden können außerdem den Verkauf nicht konformer Verpackungen verbieten oder deren Rücknahme vom Markt anordnen. Wenn Sie ins Ausland verkaufen, gelten dort die Regeln und Sanktionen des jeweiligen Landes.

Was ist der Unterschied zwischen dem bisherigen System EKO-KOM und der neuen PPWR?

Das tschechische Verpackungsgesetz (und die Erfüllung der Pflichten über EKO-KOM) regelt vor allem die Erfassung der auf dem nationalen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen und die Zahlung der Gebühren für deren Rücknahme – also die Rolle des sogenannten „Produzenten“. Die PPWR ergänzt dies um eine umfassende europäische Ebene, die sich auf das physische Design und auf Daten konzentriert. Künftig geht es also nicht nur darum, „wie viele Verpackungen Sie melden“, sondern auch darum, ob sie die Recyclingklassen erfüllen, ob der Leerraum unter 50 % reduziert wurde, ob sie richtig gekennzeichnet sind und ob Sie eine technische Dokumentation zur Materialzusammensetzung vorlegen können.

Betrifft Sie die PPWR?

Sie fragen sich, ob die PPWR Sie betrifft oder wie Sie die Neugestaltung Ihrer Verpackungen angehen sollen? Schreiben Sie uns – wir besprechen Ihr konkretes Portfolio und schlagen die nächsten Schritte vor.

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    Hinweis: Die konkrete Frist von 90 Tagen ergibt sich nicht direkt aus dem Text der EU-Gesetzgebung – sie ist ein praktischer Parameter des Liefer- und Produktionsmarktes, mit dem wir bei SALE seit Langem arbeiten. Der Artikel fasst öffentlich verfügbare Informationen zur PPWR zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zusammen; zur Beurteilung der konkreten Situation Ihres Unternehmens empfehlen wir eine individuelle Beratung.

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